Für lokale Betriebe
Preisliste-Vorlage: kostenlos erstellen und ausdrucken
Themenwelt Marketing für einzelne Branchen Stand

Die Preisliste hängt im Salon an der Wand, liegt in der Praxis am Empfang oder steht in der Werkstatt am Tresen. Mit dem Generator auf dieser Seite stellst du Leistungen und Preise zusammen und druckst ein A4-Blatt für den Aushang. Dazu steht hier, was die Preisangabenverordnung von Anbietern verlangt: ein Preisverzeichnis, Preise mit Umsatzsteuer und ein Aushang an der richtigen Stelle.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Generator ist kostenlos, läuft in deinem Browser und speichert nichts. Das Ergebnis ist ein A4-Blatt hochkant mit bis zu fünf Gruppen.
- Vorlagen für Friseur, Kosmetik und Massage sowie Handwerk enthalten nur Leistungen. Die Preise trägst du selbst ein.
- Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, muss nach § 12 PAngV ein Preisverzeichnis über die wesentlichen Leistungen oder die Verrechnungssätze aufstellen.
- Das Verzeichnis gehört in die Geschäftsräume und, wenn es ein Schaufenster gibt, auch dorthin.
- Gegenüber Verbrauchern gelten Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer.
Stand 25. Oktober 2026: Die rechtlichen Angaben stammen aus dem Text der Preisangabenverordnung (PAngV) auf gesetze-im-internet.de und aus dem Merkblatt der IHK Köln, beide am Ende verlinkt. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Preisliste erstellen und drucken
Wähl eine Vorlage oder starte leer. Trag Leistung, optional einen Zusatz wie die Dauer, und den Preis ein. Eine Zahl wie „35“ wird zu „35,00 €“, anderer Text wie „nach Aufwand“ bleibt stehen. Die Vorschau rechts zeigt das Blatt, wie es gedruckt wird.
Der Inhalt passt nicht mehr ganz aufs Blatt. Kürze Zeilen oder Zusätze, sonst wird unten etwas abgeschnitten.
Die Preisliste entsteht in deinem Browser. Leistungen, Preise und Kontaktdaten werden nicht gesendet und nicht gespeichert. Unten auf dem Blatt steht klein der Hinweis „Vorlage: Hafenschnack Marketing“, er bleibt beim Drucken stehen.
Tipp
Druck das Blatt auf festes weißes Papier, lass die Skalierung im Druckdialog bei 100 Prozent und steck es in eine Klarsichthülle oder einen Wandhalter. Im Druckdialog kannst du statt eines Druckers auch die Option zum Speichern als PDF wählen.
Was in eine Preisliste gehört
- Jede Leistung mit einem Namen, den Kunden verstehen: „Waschen, Schneiden, Föhnen“ statt „Komplettpaket 1“.
- Ein Zusatz, wenn der Aufwand schwankt, etwa die Dauer einer Behandlung.
- Der Preis in Euro, gegenüber Verbrauchern mit Umsatzsteuer.
- Bei Handwerk und Technik die Verrechnungssätze: Stundensatz, Kilometersatz und Anfahrt, soweit das üblich ist.
- Das Datum, seit dem die Preise gelten.
- Adresse oder Telefonnummer, damit Kunden bei Fragen anrufen.
Gruppen helfen beim Lesen. Ein Salon trennt Damen, Herren und Kinder, eine Praxis nach Behandlungsart. Mehr als fünf Gruppen passen nicht sinnvoll auf ein Blatt.
Wer eine Preisliste aushängen muss
Die Preisangabenverordnung regelt das in § 12 für Leistungen. Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis über die Preise für seine wesentlichen Leistungen oder über seine Verrechnungssätze aufzustellen. Stundensätze, Kilometersätze und andere Verrechnungssätze dürfen angegeben werden, soweit das üblich ist. Sie müssen alle Leistungselemente einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer enthalten, Materialkosten dürfen eingerechnet werden.
Das Verzeichnis ist laut § 12 Abs. 2 in den Geschäftsräumen oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots anzubringen. Gibt es ein Schaufenster oder einen Schaukasten, gehört es auch dorthin. Ist ein Aushang wegen des Umfangs nicht zumutbar, muss das Verzeichnis am Ort des Angebots zur Einsicht bereitliegen.
Die Pflicht gilt nach § 12 Abs. 4 nicht für:
- Leistungen, die üblicherweise auf schriftlicher Grundlage durch ein Angebot oder einen Voranschlag im Einzelfall erbracht werden,
- künstlerische, wissenschaftliche und pädagogische Leistungen, außer in Konzertsälen, Theatern, Kinos, Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen,
- Leistungen, für die andere Vorschriften die Preisangabe gesondert regeln.
Für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe gilt der eigene § 13. Wie Speise- und Getränkekarte dazu aussehen, steht in der Speisekarte-Vorlage und der Getränkekarte-Vorlage. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen bestimmte Pflichten der Verordnung verstößt, handelt nach § 20 PAngV ordnungswidrig, zum Beispiel wenn ein Gesamtpreis nach § 3 Abs. 1 fehlt oder falsch angegeben ist. Nach der IHK Köln kann ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden und birgt das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung.
Preise mit Umsatzsteuer angeben
Wer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder mit Preisen wirbt, muss nach § 3 Abs. 1 PAngV Gesamtpreise angeben. Der Gesamtpreis ist laut § 2 Nr. 3 der Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Verbraucher sind nach § 2 Nr. 9 jede natürliche Person im Sinne des § 13 BGB, also Privatpersonen. Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben (§ 3 Abs. 3).
Auf der Preisliste heißt das: Der Preis in der rechten Spalte ist der Preis, den der Kunde am Ende zahlt. Der Hinweis „Alle Preise in Euro inklusive Umsatzsteuer“ macht das deutlich. Das gilt auch für Preise auf deiner Website, denn die Pflicht trifft nach § 3 auch, wer mit Preisen wirbt.
Preisliste aktuell halten
Preise ändern sich. Das Stand-Datum auf dem Blatt zeigt Kunden, ob die Liste noch gilt, und dir, wann du sie zuletzt geprüft hast. Drucke bei jeder Preisänderung ein neues Blatt und nimm das alte ab. Praktisch ist ein fester Termin, zum Beispiel am Jahresanfang.
Mit „Als Text kopieren“ bekommst du dieselbe Liste als Text. Du kannst sie in deine Website einfügen, damit Aushang und Website dieselben Preise zeigen. Wie Betriebe ihre Zeiten, Preise und Kontaktdaten an allen Stellen gleich halten, steht im Ratgeber zum Öffnungszeiten-Schild. Was eine Website selbst kostet, erklärt der Ratgeber Homepage erstellen lassen: Kosten.
Weitere kostenlose Vorlagen
Passend dazu: Öffnungszeiten-Schild, Gutschein-Vorlage und Stempelkarte. Alle Vorlagen und Werkzeuge stehen in der Übersicht Kostenlose Vorlagen für Betriebe.
Häufige Fragen zur Preisliste-Vorlage
Nein. Der Generator ist kostenlos und ohne Anmeldung. Du darfst die Preisliste in deinem Betrieb aushängen, auch gewerblich. Bedingung ist, dass der Hinweis „Vorlage: Hafenschnack Marketing · hafenschnack.com“ auf dem Blatt stehen bleibt.
Nein. Die Preisliste entsteht in deinem Browser. Leistungen, Preise und Kontaktdaten werden nicht an uns gesendet und nicht gespeichert.
Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, muss nach § 12 PAngV ein Preisverzeichnis über die Preise für seine wesentlichen Leistungen oder über seine Verrechnungssätze aufstellen und in den Geschäftsräumen anbringen. Ausnahmen stehen in § 12 Abs. 4, zum Beispiel für Leistungen, die üblicherweise nur auf Angebot oder Voranschlag im Einzelfall erbracht werden.
Ja, wenn es ein Schaufenster oder einen Schaukasten gibt. Nach § 12 Abs. 2 PAngV ist das Preisverzeichnis dann auch dort anzubringen.
Gegenüber Verbrauchern, also Privatpersonen, nennst du Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer (§ 3 und § 2 Nr. 3 PAngV). Stundensätze und andere Verrechnungssätze müssen nach § 12 Abs. 1 alle Leistungselemente einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer enthalten.
Dazu sagen § 3 und § 12 PAngV nichts Ausdrückliches. Nenne bei Leistungen mit festem Preis diesen Preis. Bei schwankendem Aufwand helfen Verrechnungssätze wie ein Stundensatz oder ein schriftliches Angebot. Offene Fälle klärst du mit deiner IHK oder mit einer Rechtsberatung.
Je nach Zahl der Gruppen etwa 21 bis 27 Zeilen, höchstens fünf Gruppen. Mit weniger Zeilen wird die Schrift größer. Der Generator zeigt, wie viel Platz noch ist, und warnt, wenn der Inhalt nicht mehr aufs Blatt passt.
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Zuletzt aktualisiert: . Rechtliche Angaben laut Preisangabenverordnung auf gesetze-im-internet.de und IHK Köln, am selben Tag geprüft.

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